Unser Leistungsprofil des passiven Lärmschutzes
1.Auswertung der schalltechnischen Untersuchung
anhand vorhandener, berechneter Mittelungspegel
- Katalogisierung der Gebäude, die auf Grund der Überschreitung des Immisionsgrenzwertes IGW in Betracht kommen
- Ermittlung der betroffenen Gebäudeseiten und Geschosse mit Zuordnung der Prognosewerte bezogen auf Gebäudenutzung sowie Tag- und Nachtzeiten
- Berechnung des jeweiligen geforderten Mindest-Schalldämm-Maß der Gebäudeaußenteile (bei Fenstern Schallschutzklassen)
2. Prüfung vor Ort
- Terminvereinbarung mit den erstattungsberechtigten Eigentümer Begehung der Gebäude und Festlegung der schutzbedürftigen Räume
- Begutachtung der betroffenen Umfassungsbauteile hinsichtlich des vorhandenen und des geforderten bewerteten Schalldämm-Maß
- Ggf. Aufnahme von erstattungsfähigen Außenwohnbereichen.
- Feststellung der Erstattungsfähigkeit und ggf. Mitteilung der notwendigen Maßnahmen an den Eigentümer
- Die getroffenen Feststellungen werden aktenkundig gemacht
3. Abwicklung der Erstattung
> Was ist passiver Lärmschutz
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